Entschädigung bei Wohnungsaufgabe ist steuerbar
- Michal Sosnecki
- 16. Dez. 2019
- 1 Min. Lesezeit
Wer im Rahmen einer mietrechtlichen Streitigkeit wegen einer Kündigung eine Entschädigung erhält, damit er die Wohnung unverzüglich verlässt, muss diese Entschädigung als steuerbares Einkommen versteuern. Da damit ein Exmissionsverfahren vermieden wird, ist die Zahlung als Entschädigung für die Nichtausübung eines Rechts zu sehen und nicht als steuerfreie Schadenersatzzahlung.