Erbgang ändert Vermögenszuordnung nicht
- Thanusiya Wimalanathan
- 8. Mai 2006
- 1 Min. Lesezeit
Zuordnung Geschäftsvermögen: Bei der Einführung des DBG wurden die Grundsätze für die Unterscheidung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen gegenüber denjenigen unter dem Regime des Bundessteuerbeschlusses nicht geändert. Weiter ändert der Tod des vormaligen Eigentümers nichts an der Vermögenszuordnung, da durch den Erbgang erworbenes Geschäftsvermögen solches Vermögen bleibt.