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Erbschaftssteuer: Vorleistung durch solventen Erben

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 2. Juli 2010
  • 1 Min. Lesezeit

Die Steuerbehörde bezieht die Erbschaftssteuer - noch vor Verteilung des Nachlasses - von einem solventen Nachlassempfänger. In der Folge liegt es dann an diesem, bei den anderen Regress zu nehmen.



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