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Erbschaftssteuern nicht als Erwerbskosten

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 29. Juli 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Grundstückgewinnsteuer: Wird ein Grundstück durch Erbgang erworben, so werden bei einem späteren Verkauf die bezahlten Erbschafts- und Handänderungssteuern bei der Ermittlung des Erwerbspreises nicht berücksichtigt.



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