Erbschaftssteuern nicht als Erwerbskosten
- Thanusiya Wimalanathan
- 29. Juli 2008
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Grundstückgewinnsteuer: Wird ein Grundstück durch Erbgang erworben, so werden bei einem späteren Verkauf die bezahlten Erbschafts- und Handänderungssteuern bei der Ermittlung des Erwerbspreises nicht berücksichtigt.