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Erbschaftssteuerpflicht für biologischen, nicht zivilrechtlichen Vater

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 21. März 2013
  • 1 Min. Lesezeit

Der Erbschaftssteuertarif richtet sich nach dem zivilrechtlichen Verwandschaftsverhältnis. Steuerfrei ist nur die Erbschaft des zivilrechtlichen Vaters. Die Erbschaft des biologischen Vaters ist steuerpflichtig - zum Tarif für Nichtverwandte



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