Bilanzwert: Werden in der Bilanz einer Einzelfirma die angefangenen Arbeiten um einen bestimmten Betrag erhöht und gleichzeitig das Eigenkapital um denselben Betrag heraufgesetzt, so kann diese erfolgsneutrale Aufdeckung steuerlich nicht anerkannt werden und das steuerbare Vermögen ist entsprechend herabzusetzen.
Erfolgsneutrale Aufdeckung von angefangenen Arbeiten steuerlich nicht anerkannt
Aktualisiert: 4. Nov.