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Erforderliche Erkundigungen bei indirekter Teilliquidation

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 11. Apr. 2006
  • 1 Min. Lesezeit

Indirekte Teilliquidation: Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung genügt für die Mitwirkung des Verkäufers bereits, dass sich dieser nicht ausreichend über die Zahlungsfähigkeit des Käufers erkundigt, wenn genügend Anlass für entsprechende Nachfragen besteht.Wenn es um ein Rechtsgeschäft mit einer erst noch zu gründenden Gesellschaft handelt, deren Finanzlage unklar ist, sind Erkundigungen beim Mittelsmann über die Zahlungsfähigkeit und über die Art und Weise der Finanzierung unerlässlich.



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