Ergänzungsleistungen steuerfrei, aber ohne Prämienabzug
- Thanusiya Wimalanathan
- 10. Dez. 2008
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Ergänzungsleistungen sind nicht zum steuerbaren Einkommen hinzuzurechnen; das gilt auch für denjenigen Betrag, der der Erstattung von Krankenkassenprämien dient. Umgekehrt können dann aber durch Ergänzungsleistungen bezahlte Krankenkassenprämien nicht als steuerrechtliche Abzüge geltend gemacht werden.