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AutorenbildMichal Sosnecki

Erhöhte Beweisanforderungen bei Provisionszahlungen ins Ausland

Wird eine Provisionszahlung aus einem Liegenschaftsverkauf an eine Gesellschaft mit Sitz im Fürstentum Liechtenstein geleistet, bestehen erhöhte Beweisanforderungen. Fehlen schriftliche Mitteilungen über Kauf- und Verkaufsbemühungen, sind diese erhöhten Beweisanforderungen nicht erfüllt.



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