Wird eine Provisionszahlung aus einem Liegenschaftsverkauf an eine Gesellschaft mit Sitz im Fürstentum Liechtenstein geleistet, bestehen erhöhte Beweisanforderungen. Fehlen schriftliche Mitteilungen über Kauf- und Verkaufsbemühungen, sind diese erhöhten Beweisanforderungen nicht erfüllt.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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