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Erhöhung von Bussen bei Verfahrenspflichtverletzung zulässig

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 15. Feb. 2013
  • 1 Min. Lesezeit

Die jährliche Erhöhung der Bussen wegen Verfahrenspflichtverletzung entsprechend dem Verschulden und der jeweiligen ermessensweisen Einschätzung entsprechend ist nicht rechtswidrig.



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