Erhöhung von Bussen bei Verfahrenspflichtverletzung zulässig
- Michal Sosnecki
- 15. Feb. 2013
- 1 Min. Lesezeit
Die jährliche Erhöhung der Bussen wegen Verfahrenspflichtverletzung entsprechend dem Verschulden und der jeweiligen ermessensweisen Einschätzung entsprechend ist nicht rechtswidrig.