Ermessensaufrechnung bei ungeklärter Einkommensdifferenz
- Thanusiya Wimalanathan
- 23. Nov. 2004
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Wenn der in der Buchhaltung ausgewiesene erheblich von den Lebenshaltungskosten abweicht und diese Differenz von den Pflichtigen nicht begründet werden kann, ist eine ermessensweise Aufrechnung zulässig.