top of page

Ermessensaufrechnung bei ungeklärter Einkommensdifferenz

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 23. Nov. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Wenn der in der Buchhaltung ausgewiesene erheblich von den Lebenshaltungskosten abweicht und diese Differenz von den Pflichtigen nicht begründet werden kann, ist eine ermessensweise Aufrechnung zulässig.






Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page