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Ermessenseinschätzung bei fehlender Steuererklärung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 20. Jan. 2006
  • 1 Min. Lesezeit

Ermessenseinschätzung: Das Bundesgericht ist an Feststellungen des Verwaltungsgerichtes gebunden, soweit weder während des Veranlagungs- noch im Rechtsmittelverfahren aussagekräftige Unterlagen oder eine Steuererklärung eingereicht werden und auch nicht schlüssig aufgezeigt werden kann, dass von der Einreichung einer Steuererklärung abgeraten worden sei (Behauptung).



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