Ermessenseinschätzung bei fehlender Steuererklärung
- Thanusiya Wimalanathan
- 20. Jan. 2006
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Ermessenseinschätzung: Das Bundesgericht ist an Feststellungen des Verwaltungsgerichtes gebunden, soweit weder während des Veranlagungs- noch im Rechtsmittelverfahren aussagekräftige Unterlagen oder eine Steuererklärung eingereicht werden und auch nicht schlüssig aufgezeigt werden kann, dass von der Einreichung einer Steuererklärung abgeraten worden sei (Behauptung).