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AutorenbildMichal Sosnecki

Ermessenseinschätzung: Steuererklärung kein Muss für Einsprachebegründung

Ermessenseinschätzung nach DBG: Das Nachreichen einer vollständig ausgefüllten Steuererklärung ist eine Frage der ausreichenden Begründung einer Einsprache. In speziellen Situationen, wo beispielsweise mangels verfügbarer Informationen von dritter Seite das rechtzeitige Nachreichen nicht möglich ist, müssen je nach den Umständen ausreichend substanziierte Vorbringen bereits genügen. Das Nachreichen der Steuererklärung ist daher nicht eigentliche Prozessvoraussetzung.



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