Ermessensveranlagung auch ohne Verschulden
- Thanusiya Wimalanathan
- 8. Mai 2010
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Ermessensveranlagung: Ein Verschulden des Beschwerdeführers ist nicht Voraussetzung für die Ermessensveranlagung. Diese ist die Folge davon, dass der Sachverhalt trotz zumutbaren Untersuchungen nicht genügend erhellt werden konnte.