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Ermessensveranlagung bei fehlenden Angaben

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 10. Dez. 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Mangels Angaben erfolgt die Festsetzung des satzbestimmenden Einkommens und des satzbestimmenden Vermögens nach Ermessen.



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