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AutorenbildMichal Sosnecki

Ermessensveranlagung bei unzureichendem Einkommen

Für zwei im Kanton Zürich lebende Personen ist es unmöglich, den Lebensunterhalt mit CHF 16‘000 pro Jahr zu bestreiten. Eine Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 60‘000 ist zulässig.



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