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AutorenbildMichal Sosnecki

Ermessensveranlagung trotz fehlendem Lohnbezug zulässig

Der Hinweis des Steuerpflichtigen, dass er im Jahr 2007 keinen Lohn bezog, stellt die Zulässigkeit einer Ermessensveranlagung grundsätzlich nicht in Frage, war doch damit erst recht unklar, aus welchen Mitteln der Steuerpflichtige seinen Lebensunterhalt bestritt.



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