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Ermessenszuschlag bei ungeklärter Schuldabnahme

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 5. Nov. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Resultiert nach Angaben in der Steuererklärung eine nicht nachvollziehbare Schuldabnahme, darf die Steuerbehörde einen Ermessenszuschlag basierend auf der sog. gemischten Methode – Vermögensentwicklung und Lebensaufwand – berechnen.



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