Ermessenszuschlag bei ungeklärter Schuldabnahme
- Michal Sosnecki
- 5. Nov. 2020
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Resultiert nach Angaben in der Steuererklärung eine nicht nachvollziehbare Schuldabnahme, darf die Steuerbehörde einen Ermessenszuschlag basierend auf der sog. gemischten Methode – Vermögensentwicklung und Lebensaufwand – berechnen.