Wenn ein Landwirt ein in der Bauzone gelegenes Grundstück veräussert und den Verkaufspreis ein rein landwirtschaftliches Grundstück reinvestiert, liegt ein Ersatzobjekt mit gleicher Funktion, mithin ein Ersatzbeschaffungsobjekt im Sinne des Steuerrechts, vor.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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