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AutorenbildMichal Sosnecki

Ersatzbeschaffung: Wohnsitz am Ort vor Handänderung erforderlich

Für die Ersatzbeschaffung von ausschliesslich selbst bewohntem Wohneigentum muss der Eigentümer das Objekt nicht während der ganzen Besitzes dauer selbst bewohnt haben. Er muss jedoch am Ort des Objektes in der Zeit vor der Handänderung seinen steuerrechtlichen Wohnsitz und nicht bloss vorübergehender Aufenthalt gehabt haben.  



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