Für die Ersatzbeschaffung von ausschliesslich selbst bewohntem Wohneigentum muss der Eigentümer das Objekt nicht während der ganzen Besitzes dauer selbst bewohnt haben. Er muss jedoch am Ort des Objektes in der Zeit vor der Handänderung seinen steuerrechtlichen Wohnsitz und nicht bloss vorübergehender Aufenthalt gehabt haben.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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