Bei der Ermittlung des Vermögenssteuerwertes eines Beratungsunternehmens, welches bisher überdurchschnittlich hohe Stundensätze verrechnete, können bei der Berechnung des Ertragswertes die überhöhten Stundensätze nicht als ausserordentlichen Ertrag in Abzug gebracht werden.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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