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Erwerbspreis umfasst Zinsvorteil bei Grundstückgewinnsteuer

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 15. Nov. 2011
  • 1 Min. Lesezeit

Grundstückgewinnsteuer: Gemäss dem zürcherischen Steuergesetz gilt als Erwerbspreis der Kaufpreis mit Einschluss aller weiterer Leistungen des Erwerbers. Dazu gehört auch der Zinsvorteil auf Vorauszahlungen des Grundstückspreises (oder eines Teils davon) vor der Eigentumsübertragung.



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