Faktische Direktion als unselbständige Erwerbstätigkeit
- Michal Sosnecki
- 15. Nov. 2018
- 1 Min. Lesezeit
Wer bei einer Klinik weder einen Arbeitsvertrag hat noch im Organigramm aufgeführt ist, jedoch als faktischer Direktor tätig ist, übt eine unselbständige Erwerbstätigkeit aus, auch wenn das Honorar an die Einzelfirma der Ehefrau ausbezahlt wird.