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AutorenbildMichal Sosnecki

Fehlende Bezugsgrösse für internen Anteil bei Gesellschaftsaustritt

Die Höhe des inneren Anteils an einer einfachen Gesellschaft muss nachgewiesen werden. Bei der Formulierung im Auflösungsvertrag, der Betrag von 1,3 Mio. Franken entspreche dem genauen internen Anteil des ausscheidenden Gesellschafters fehlt es an einer Bezugsgrösse, anhand derer sich der betreffende Anteil bestimmen liesse.



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