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AutorenbildMichal Sosnecki

Fehlerhafte Erfolgsrechnung kann Verlustvortrag ausschließen

Aktualisiert: 1. Nov.

Veranlagung: Eine fehlerhafte Erfolgsrechnung für die Vorperiode kann zur Nichtberücksichtigung für einen geltend gemachten Verlust als Verlustvortrag in der Folgeperiode führen.



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