Wenn der Arbeitgeber keine Angaben über das effektive Einkommen des Ehepartners hat, darf er zur Satzbestimmung ein fiktives Einkommen annehmen. Wenn der Steuerpflichtige die Steuerverwaltung rechtzeitig über das effektive Einkommen informiert, ist dieses zu berücksichtigen. Wer mit dem Ehepartner und Kindern im selben Haushalt lebt, hat Anspruch auf (halbe) Kinderabzüge, auch wenn ihm von der Schweiz keine Kinderzulagen ausbezahlt werden.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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