Kapitalversicherung mit fremdfinanzierter Einmalprämie: Bestätigung der Rechtsprechung. Auch unter dem DBG ist zu prüfen ob eine Steuerumgehung vorliegt. Diesfalls sind die Zinsen steuerlich nicht abziehbar. Auch eine teilweise Abziehbarkeit im Umfang (hypothetisch) entgangener Vermögenserträge bei völliger Selbstfinanzierung der Einmalprämie ist nicht zulässig.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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