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AutorenbildMichal Sosnecki

Fristbeginn und Nachbesserung bei Amtsblatt-Verfügung

Wird eine Verfügung durch Publikation im Amtsblatt eröffnet, beginnt die 30-tätige Frist am Tag der Veröffentlichung und nicht erst sieben Tage danach (Zustellfiktion) zu laufen. Reicht jemand in vollem Bewusstsein eine den Begründungs- und Formerfordernissen ungenügende Beschwerde ein, ist keine Frist zur Nachbesserung zu setzen.



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