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Fristeinhaltung bei Briefeinwurf

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 10. Juni 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Fristeinhaltung: Wird Post an das Gericht am letzten Tag der Frist in einen Briefkasten geworfen, so genügt das zur Einhaltung der Frist. Allerdings nur, wenn der Briefeinwurf bewiesen werden kann.



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