Fristeinhaltung bei Briefeinwurf
- Thanusiya Wimalanathan
- 10. Juni 2004
- 1 Min. Lesezeit
Fristeinhaltung: Wird Post an das Gericht am letzten Tag der Frist in einen Briefkasten geworfen, so genügt das zur Einhaltung der Frist. Allerdings nur, wenn der Briefeinwurf bewiesen werden kann.