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Fristwiederherstellung bei Steuerverfahren

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 15. Feb. 2006
  • 1 Min. Lesezeit

Fristwiederherstellung: Kantonale Gerichtsferien gelten nicht für die direkte Bundessteuer. Ein Irrtum über die Fristberechnung, die Geltung der Gerichtsferien oder ein ähnlicher Rechtsirrtum stellt im Allgemeinen auch keinen Fristwiederherstellungsgrund dar.



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