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Fristwiederherstellung nur bei Argumentation zur direkten Bundessteuer

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 14. Dez. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Eine Wiederherstellung der Frist für die direkte Bundessteuer ist nur möglich, wenn mit Bezug auf die direkte Bundessteuer (und nicht mit Bezug auf die Geschehnisse zur Kantons- und Gemeindesteuer) argumentiert wird.



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