Einschätzung/Beweislast: Im Rekursverfahren ist der Gegenbeweis dafür zu erbringen, dass mit dem Kaufpreis nicht nur der Wert der Aktien, sondern noch andere Gegenleistungen (wie z.B. das Konkurrenzverbot) abgegolten werden soll. Dass ein anderes gerichtliches Urteil ebenfalls denkbar oder gar vorzuziehen ist, macht einen Entscheid noch nicht willkürlich.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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