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Gehörsverletzung bei neuen Unterlagen im Schriftenwechsel

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 1. Sept. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Werden im Rahmen des zweiten Schriftenwechsels neue Unterlagen beigebracht, so wird der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, wenn gleichzeitig mit der Zustellung der neuen Unterlagen an den Beschwerdeführer der Schriftenwechsel abgeschlossen wird.



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