Gemeinnützigkeitssteuerbefreiung bei Verwendung eines Drittels des Gewinns
- Michal Sosnecki
- 10. Dez. 2015
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Die Bedingungen für eine Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit sind erfüllt, wenn ca. 1/3 des Gewinns den statutarisch vorgesehenen gemeinnützigen Zwecken zugeflossen ist.