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Gerichtskosten bei Steuervermeidung nicht abzugsfähig

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 27. Sept. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Gerichtskosten im Zusammenhang mit der Vermeidung von Einkommenssteuern gelten nicht als Gewinnungskosten und sind somit nicht abzugsfähig.



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