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Geschäftsliegenschaft bleibt ohne Antrag Geschäftsvermögen im Erbgang

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 27. Nov. 2013
  • 1 Min. Lesezeit

Wird eine Geschäftsliegenschaft eines Quasi-Liegenschaftenhändlers im Rahmen eines Erbganges auf die Ehefrau übertragen, gilt die Liegenschaft weiterhin als Geschäftsvermögen, wenn die Erbin nicht explizit deren Überführung ins Privatvermögen beantragt.



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