Art. 37b DBG; gesonderte Besteuerung des Liquidationsgewinns aus der Auflösung stiller Reserven infolge einer buchhalterischen Neubewertung von Anlagevermögen. Der Liquidationsgewinn aus einer buchhalterischen Neubewertung von Anlagevermögen kann Gegenstand einer gesonderten Besteuerung im Sinne von Art. 37b DBG bilden. Dies steht nicht im Widerspruch zur Absicht des Gesetzgebers (E. 5.4.1). Vorliegend besteht - wie von der Rechtsprechung vorausgesetzt - ein Kausalzusammenhang zwischen der Auflösung der stillen Reserven durch die buchhalterische Neubewertung und der Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit (E. 5.4.2). Der Umstand, dass die Rechtsnachfolge der nicht weitergeführten Personengesellschaft von einer Aktiengesellschaft angetreten wurde, ändert daran nichts (E. 5.4.3).
Gesonderte Besteuerung von Liquidationsgewinnen
Aktualisiert: vor 2 Tagen