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AutorenbildMichal Sosnecki

Getrennte Berechnung der pauschalen Steueranrechnung

Pauschale Steueranrechnung: Unter Berücksichtigung der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz ist Art. 5 Abs. 4 PStAV so zu verstehen, dass einem unterschiedlichen Ausmass der Privilegierung von qualifizierten Beteiligungserträgen auf Bundesebene und Kantons- und Gemeindeebene abschliessend Rechnung getragen wird, indem der Maximalbetrag gesondert ermittelt und anschliessend zusammengerechnet wird..



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