Einkommen aus gevesteten Mitarbeiteroptionen stellt ausserordentliches Einkommen dar, welches in der Bemessungslücke einer Jahressteuer unterliegt. Praxiswechsel der ESTV im Jahr 1997 zum Besteuerungszeitpunkt als zulässig erkannt.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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