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AutorenbildMichal Sosnecki

Gevestete Mitarbeiteroptionen als ausserordentliches Einkommen

Einkommen aus gevesteten Mitarbeiteroptionen stellt ausserordentliches Einkommen dar, welches in der Bemessungslücke einer Jahressteuer unterliegt. Praxiswechsel der ESTV im Jahr 1997 zum Besteuerungszeitpunkt als zulässig erkannt.



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