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AutorenbildMichal Sosnecki

Gewerbsmässigkeit: Gewinne aus erwerbsorientierter Tätigkeit steuerbar

Gewerbsmässigkeit: Gewinne aus der Veräusserung von Vermögensgegenständen sind steuerbar, wenn sie sich aus irgendeiner auf Erwerb (Verdienst) gerichteten, über die schlichte Vermögensverwaltung hinausgehenden Tätigkeit ergeben, gleichgültig ob diese im Haupt- oder Nebenberuf, regelmässig wiederkehrend oder nur einmal ausgeübt wird. Eine wirtschaftliche Berechtigung als Konsortialpartner zu 25 % kann zur Annahme der Gewerbsmässigkeit genügen.



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