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Gewinne aus aktiver Vermögensbewirtschaftung sind Einkommen

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 22. Dez. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit gelten nämlich auch die Gewinne aus der Veräusserung von Vermögensgegenständen, wenn sie in einer über die schlichte Vermögensverwaltung hinausgehenden Tätigkeit erzielt werden.



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