Der Gewinn aus einem Grundstückverkauf einer Immobiliengesellschaft wird in der Periode realisiert, in der das Verpflichtungsgeschäft abgeschlossen wurde. Ist die Erfüllung – wie dies bei einem Vertrag mit Suspendivbedingung der Fall ist – ungewiss, wird der Gewinn erst mit dem Grundbucheintrag (Verfügungsgeschäft) realisiert.
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Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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