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Gleichbehandlung von Künstlern bei selbständiger Erwerbstätigkeit

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 24. Okt. 2006
  • 1 Min. Lesezeit

Hobbytätigkeit: Freischaffende Künstler können hinsichtlich der Definition der selbständigen Erwerbstätigkeit nicht anders behandelt werden als der Rest der Steuerpflichtigen; eine dahingehende Praxis würde vor dem Gleichbehandlungsgebot nicht stand halten. Auch in anderen Berufen ist es ohne weiteres vorstellbar, dass ein Steuerpflichtiger über anerkannte fachliche Qualitäten verfügt, ohne aber als Selbständigerwerbender wirtschaftlich zu reüssieren. Zudem sind es nicht nur Künstler, die es in Kauf nehmen, weniger zu verdienen, um ihre Leidenschaft zum Beruf zu machen.



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