Grenzgängerabkommen: Regelmässige Rückkehr genügt
- Michal Sosnecki
- 1. Okt. 2009
- 1 Min. Lesezeit
Das Abkommen mit Liechtenstein setzt nicht voraus, dass ein Grenzgänger ausnahmslos an jedem Arbeitstag an seinen Wohnort zurückkehrt. Es genügt eine regelmässige Rückkehr.