Veräussert eine für die Kantons- und Gemeindesteuern steuerbefreite Vorsorgeeinrichtung Grundstücke, unterliegen die Grundstückgewinne der Grundstückgewinnsteuer. Werden im selben Jahr mehrere im gleichen Kanton gelegene Grundstücke veräussert, so können Grundstückgewinne mit Grundstückverlusten verrechnet werden.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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