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Grundstückgewinnsteuer: Anrechenbare Anlagekosten

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 2. Juli 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Grundstückgewinnsteuer: Die Rückzahlung eines Grundverbilligungsvorschusses stellt eine untrennbar mit dem Erwerb der Liegenschaft verbundene Ausgabe dar, welche zu den Anlagekosten zu zählen ist.



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