Beim Eigentumswechsel eines Grundstücks unter Ehegatten kann die Grundstückgewinnsteuer auch dann aufgeschoben werden, wenn es sich nicht um einen Eigentumswechsel infolge Auflösung der Ehe oder eines Güterstandswechsels handelt.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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