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AutorenbildMichal Sosnecki

Grundstückgewinnsteueraufschub bei Ehegatten-Eigentumswechsel

Beim Eigentumswechsel eines Grundstücks unter Ehegatten kann die Grundstückgewinnsteuer auch dann aufgeschoben werden, wenn es sich nicht um einen Eigentumswechsel infolge Auflösung der Ehe oder eines Güterstandswechsels handelt.



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