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Güterrechtliche Tilgung durch Aktienübertragung verletzt Sperrfrist

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 7. Aug. 2013
  • 1 Min. Lesezeit

Werden Aktien zur Tilgung einer güterrechtlichen Forderung übertragen, handelt es sich um eine entgeltliche Veräusserung. Damit wird die Sperrfrist verletzt, welche nach der Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Aktiengesellschaft besteht.



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