Haftpflichtleistungen als Vorsorgeleistungen eingestuft
- Michal Sosnecki
- 26. Aug. 2013
- 1 Min. Lesezeit
Haftpflichtleistungen eines Unfallverursachers gelten als Kapitalleistungen aus Vorsorge und nicht als Kapitalabfindung für wiederkehrende Leistungen.