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Haftpflichtleistungen als Vorsorgeleistungen eingestuft

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 26. Aug. 2013
  • 1 Min. Lesezeit

Haftpflichtleistungen eines Unfallverursachers gelten als Kapitalleistungen aus Vorsorge und nicht als Kapitalabfindung für wiederkehrende Leistungen.



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