Bei der Bemessungsgrundlage der Handänderungssteuer sind Landpreis und Werklohn auch dann zusammenzurechnen, wenn der definitive Werkvertrag zwar zeitlich erst nach dem Erwerb des Grundstücks abgeschlossen wurde, zuvor jedoch umfangreiche Vorbereitungsarbeiten getroffen wurden.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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