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AutorenbildMichal Sosnecki

Handänderungssteuer: Landpreis und Werklohn vereint

Bei der Bemessungsgrundlage der Handänderungssteuer sind Landpreis und Werklohn auch dann zusammenzurechnen, wenn der definitive Werkvertrag zwar zeitlich erst nach dem Erwerb des Grundstücks abgeschlossen wurde, zuvor jedoch umfangreiche Vorbereitungsarbeiten getroffen wurden.



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